Gesamtvorstand

Dem Gesamtvorstand obliegt insbesondere die Aufgabe der Umsetzung der LEADER-Strategie und Entscheidung über die durchzuführenden Projekte, die Erarbeitung der Stellungnahmen zu den durch Projektträger beantragten Projekten einschl. Weiterleitung der Projekt- und Förderanträge an die zuständige Bewilligungsbehörde, soweit erforderlich, über das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR).

Gesamtvorstand und Fachbeirat

Der Gesamtvorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Als beratende, jedoch nicht stimmberechtigte Mitglieder sind folgende Institutionen im Gesamtvorstand jeweils mit einer Person vertreten:

  • Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR), Meiningen
  • Forstamt Schmalkalden
  • Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Regionalstelle Südwestthüringen, Suhl
  • UNESCO-Biosphärenreservat Rhön / Thüringer Verwaltung

Weitere Fachbehörden des Landes Thüringen können bei Bedarf im Fachbeirat beratend, jedoch ohne Stimme, mitwirken.

Der Gesamtvorstand kann sonstige Planungsträger des ländlichen Raumes (z.B. Planungsträger „ Integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte“, „Regionale Entwicklungskonzepte“ u.a.) mit beratender Stimme hinzuziehen.

Der Gesamtvorstand tritt nach Bedarf zusammen.