Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Vereinsorgan. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen.

Aufgaben

  • Wahl und Abberufung des Vorstandes,
  • Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Vorstandes,
  • Entgegennahme und Beschlussfassung über den Jahresbericht einschl. Kassenbericht, Entlastung des Vorstandes,
  • Beschlussfassung über den Vereinshaushalt,
  • Bestätigung des durch den Vorstand bestellten Fachbeirates,
  • Bestimmung der Anzahl und Wahl der Revisoren sowie Entgegennahme deren Berichte,
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszweckes,
  • Beschlussfassung zur Auflösung des Vereins,
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern,
  • Beschlussfassung über die Beitragsordnung,
  • Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern.

Mitglied werden

In der Regionalen Aktionsgruppe können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Vereinsmitglieder werden. Über die Mitgliedschaft im Verein entscheidet der Vorstand.