Aufruf zur Interessenbekundung als LEADER-Region für die neue Förderperiode veröffentlicht

„Mit der LEADER-Methode haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Zukunft ihrer Heimat ein Stück weit mitzugestalten. Ich freue mich, dass die Europäische Kommission diesen erfolgreichen Förderansatz in den kommenden Jahren fortführen wird“ sagte der Thüringer Landwirtschaftsminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff zum Start des Interessenbekundungsverfahrens für die nächste Förderperiode, die ab 2023 beginnt.

„Der LEADER-Ansatz ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern selbst darüber zu entscheiden, welche Projekte für ihre Region wichtig sind und was mit der Förderung tatsächlich realisiert werden soll“, so Hoff.

Mitgestalten
Aufgerufen sind lokale und regionale Partnerschaften, Vereine, Verbände, Institutionen, Gemeinden und Landkreise, die einen Wohnbevölkerungsanteil von 30.000 bis 150.000 Bürgerinnen und Bürgern repräsentieren sollten und die den Entwicklungsprozess des ländlichen Raums in Thüringen über 2022 hinaus nachhaltig mitgestalten wollen. Ausdrücklich gewünscht ist dabei die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von nicht-staatlichen Organisationen in den zukünftigen Aktionsgruppen. Die Stärkung der Eigenverantwortung und der Ausbau der Bürgerbeteiligung in der Regionalentwicklung sind erklärte Ziele der Thüringer Landesregierung. Thüringen ist ein überwiegend ländlich strukturiertes Bundesland, das angesichts des demografischen Wandels vor enormen Herausforderungen steht. LEADER ist durch seinen innovativen und integrierten Ansatz besonders geeignet, Lösungen für komplexe Problemlagen im ländlichen Raum zu entwickeln. Kooperationen werden angestoßen, Netzwerke gebildet und erweitert. In einer gemeinsam erarbeiteten regionalen Entwicklungsstrategie werden vor allem Ziele und Handlungsansätze in den Bereichen Tourismus, Daseinsvorsorge, Wirtschaft und Soziales verankert und im Rahmen der Projektförderung realisiert. Die weiteren Teilnahmebedingungen können den Wettbewerbsunterlagen entnommen werden.

Beratung für alle Interessenten inklusive
Die Akteure, die bis zum 31. Mai 2021 eine Interessenbekundung einreichen, werden über das weitere Verfahren und die Modalitäten für eine offizielle Bewerbung für die ELER-Förderperiode 2021 bis 2027 informiert und dazu beraten.


Hintergrund:
LEADER („Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“) steht für die „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der Ländlichen Räume. Seit der Förderperiode 2007 bis 2013 ist LEADER Teil des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums“ (ELER). Die neue Förderperiode beginnt 2023. Bis dahin gelten die bisherigen Konditionen im Rahmen einer Übergangsperiode.
In der aktuellen Förderperiode arbeiten in Thüringen 15 Regionale Aktionsgruppen (RAG) nach der LEADER-Methode, die überwiegend als Verein organisiert sind. Sie decken mit ihrer Gebietskulisse vollständig den ländlichen Raum Thüringens ab. In den RAGn arbeiten auf ehrenamtlicher Basis Akteure aus der Verwaltung, den Kommunen sowie aus dem Wirtschafts- und Sozialbereich und interessierte Bürger zusammen.

Quelle: Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

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